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Welche Strafe wird in Indien für den Diebstahl von Computerdokumenten oder dem Quellcode einer Software von einer Organisationsperson oder auf andere Weise bestraft?
Welche Strafe wird in Indien für den Diebstahl von Computerdokumenten oder dem Quellcode einer Software von einer Organisationsperson oder auf andere Weise bestraft?

Video: Welche Strafe wird in Indien für den Diebstahl von Computerdokumenten oder dem Quellcode einer Software von einer Organisationsperson oder auf andere Weise bestraft?

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Anonim

Erläuterung: Die Strafe in Indien für den Diebstahl von Computerdokumenten, Assets oder Quellcode jeglicher Software von einer Organisation, Einzelperson oder auf andere Weise beträgt 3 Jahre Haft und eine Geldstrafe von Rs. 500, 000.

Außerdem, wie wird Cyberkriminalität in Indien bestraft?

Abschnitt – 66 Computerbezogene Straftaten Wenn eine Person unehrlich oder betrügerisch eine in Abschnitt 43 genannte Handlung vornimmt, wird sie mit bestraft Haft für eine Amtszeit von zwei bis drei Jahren oder mit einer Geldstrafe von fünf Lakh Rupien oder mit beidem.

Was ist darüber hinaus § 43 IT-Gesetz? Abschnitt 43 der Informationstechnologie Gesetz 2000 („IT Gesetz “sieht vor, dass, wenn eine Person ohne Erlaubnis des Eigentümers auf einen Computer, ein Computersystem oder ein Computernetzwerk zugreift oder Daten herunterlädt, kopiert und extrahiert oder eine Störung eines Systems verursacht; Sie sind unter anderem schadenersatzpflichtig durch

Auch gefragt, was ist die Strafe für Datendiebstahl?

Abschnitt 66 des Gesetzes schützt vor Datendiebstahl, während Abschnitt 72A sich mit der Bestrafung für die Offenlegung von Informationen unter Verletzung eines rechtmäßigen Vertrags befasst. Beide Abschnitte sehen eine Strafe vor, die Folgendes umfasst: Haft von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe von bis zu Rs5 lakh oder beides.

Was sind die Straftaten nach dem IT-Gesetz 2000?

Die im IT-Gesetz 2000 enthaltenen Straftaten sind wie folgt:

  • Manipulation der Quelldokumente des Computers.
  • Hacken mit Computersystem.
  • Veröffentlichung von obszönen Informationen in elektronischer Form.
  • Befugnis des Controllers, Anweisungen zu erteilen.
  • Anweisungen des Controllers an einen Teilnehmer, um die Einrichtungen zum Entschlüsseln von Informationen zu erweitern.

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